Erfolg gegen NetCologne und LEG: Keine aufgezwungenen Kabel-TV-Verträge mehr

Verbraucherzentrale NRW

Verbraucher jubeln: Keine automatisch aufgedrängten Kabel-TV-Verträge mehr

Das Nebenkostenprivileg ist Geschichte, und damit enden auch die Versuche von LEG Wohnen NRW und NetCologne, ihre Kunden ohne deren Zustimmung in alte Kabel-TV-Verträge zu zwingen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hier Klartext gesprochen und beiden Unternehmen einen Riegel vorgeschoben.

Unfaire Masche gestoppt

LEG Wohnen und NetCologne hatten den Mietern unabhängig voneinander geschrieben, dass das Nebenkostenprivileg wegfällt und sie dafür nun einen Einzelvertrag für ihren TV-Anschluss bekommen würden – ob sie wollten oder nicht. Doch die Verbraucherzentrale NRW hat das als unzulässig eingestuft.

Schon gezahlt? Geld zurückholen!

Die gute Nachricht: Beide Unternehmen haben eingelenkt und wollen die betroffenen Mieter erneut anschreiben, um deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Wenn du bereits Geld gezahlt hast, zum Beispiel über ein Lastschriftmandat, dann hol dir dein Geld zurück! NetCologne hat sogar zugesichert, das Geld von sich aus zu erstatten, falls du dem Vertrag nicht doch noch nachträglich zustimmst.

Was steckt hinter dem Nebenkostenprivileg?

Bis zum 1. Juli 2024 konnten Wohnungseigentümer die Kosten für TV-Kabelanschlüsse einfach über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abwälzen – ganz egal, ob der Anschluss genutzt wurde oder nicht. Damit ist jetzt Schluss. Jetzt hast du die Wahl: Willst du weiterhin über Kabel fernsehen, musst du selbst einen Vertrag abschließen. Wenn du lieber streamst, Satelliten-TV nutzt oder ganz auf TV verzichtest, kannst du dir die Kabelgebühren künftig sparen.

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Gute Nachrichten für Mieter: Die Verbraucherzentrale NRW hat LEG und NetCologne gestoppt, Mieter ohne Zustimmung in Kabel-TV-Verträge zu zwingen. Hol dir jetzt dein Geld zurück!