RTL und RTL2: Bundeskartellamt untersagt gemeinsame TV-Vermarktung

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat nach umfassender Prüfung entschieden, dass RTL keine Werbeflächen von RTL2 vermarkten darf. Die Behörde stellte klar, dass eine solche Kooperation den Wettbewerb auf dem Werbemarkt erheblich beeinträchtigen würde und zu höheren Preisen für Werbetreibende führen könnte. Parallel dazu wurde die geplante Übernahme des Kinderfernsehprogramms Nickelodeon durch RTL gestoppt, da auch hier Wettbewerbsnachteile befürchtet wurden.

Warum die Kooperation scheiterte

Bereits im Sommer 2023 hatte RTL die Übernahme der Werbevermarktung von RTL2 beantragt. Das Bundeskartellamt prüfte den Vorschlag in mehreren Runden und führte umfassende Ermittlungen durch. Dabei wurden Mediaagenturen, Werbetreibende und andere Akteure der TV- und Online-Branche befragt. Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass RTL2 eine entscheidende Alternative im Werbemarkt darstellt. Eine Kooperation hätte dazu geführt, dass RTL und RTL2 gemeinsam eine dominierende Stellung im Bereich der Fernsehwerbung eingenommen hätten, wodurch Werbekunden weniger Auswahlmöglichkeiten und höhere Preise zu befürchten hätten.

„Das lineare Fernsehen bleibt trotz wachsender Streaming-Angebote weiterhin ein sehr starker Marktbereich“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Neue Player wie Netflix, Amazon Prime oder Disney haben zwar begonnen, in den Markt für Video-Werbung vorzudringen, spielen jedoch bisher nicht die entscheidende Rolle, um den Wettbewerb nachhaltig zu beeinflussen.“ Da die Werbeangebote dieser Plattformen vor allem bezahlpflichtig und nur ergänzend werbefinanziert sind, bleibt das lineare Fernsehen für Werbetreibende unverzichtbar. Daher sieht das Bundeskartellamt keine Möglichkeit, das Vorhaben freizugeben.

Übernahme von Nickelodeon ebenfalls untersagt

Parallel zur Prüfung der Werbe-Kooperation von RTL und RTL2 hat das Bundeskartellamt auch die geplante Übernahme des Kinderfernsehprogramms Nickelodeon durch RTL untersucht. Nickelodeon, ein Angebot von Paramount, hätte vollständig in den Senderverbund von RTL integriert werden sollen. Die Behörde befürchtete jedoch, dass dieser Zusammenschluss den Wettbewerb im Kinderfernsehbereich erheblich beeinträchtigen würde, da Nickelodeon als eigenständige Marke eine wichtige Alternative zu bestehenden Angeboten darstellt.

Das Bundeskartellamt machte deutlich, dass eine solche Übernahme die Vielfalt im Kinderfernsehen stark reduzieren würde. Angesichts dieser Bedenken zogen RTL und Paramount ihre Fusionsanmeldung zurück, bevor es zu einer offiziellen Untersagung kam.